Gemäß der aktuellen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist eine Nutzung der IPN-Reitanlage nur noch mit 2G (= geimpft oder genesen) möglich. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können.

Vor der Nutzung der Anlage ist ein entsprechender Nachweis an den Vorstand zu mailen. Bitte hierfür die Adresse vorsitzender@ipn-roderath.de verwenden.

Weitere Informationen zu den aktuellen Corona-Regelungen findet ihr hier.