Nachdem nun die Reitanlage grundsätzlich wieder für die private Nutzung durch die Vereinsmitglieder freigegeben ist und auch angemeldete Reitkurse unter Einhaltung der Hygieneregelungen wieder stattfinden können, hat sich der Vorstand auch hinsichtlich der Durchführung der Roderather Tölttage und des Zuchtwochenendes Gedanken gemacht.

Da wir davon ausgehen, dass es weiterhin Lockerungen geben wird, aber diese dann auch immer erst relativ kurzfristig bekannt gegeben werden und so auf unsere längerfristige Planung kaum Einfluss haben können, ist folgendes angedacht:

Die Roderather Tölttage werden in der bisher gewohnten Form als Dreitagesturnier mit Abendveranstaltung nicht stattfinden, da wir aktuell nicht davon ausgehen, dass wir hierfür eine behördliche Genehmigung bekommen werden.
Dies bedeutet aber nicht, dass wir vom Vorstand das Turnier ganz absagen werden. Wir planen aktuell eine Durchführung mit folgenden Kriterien:

  1. Hausturnier am 12./13. September 2020 mit einer Teilnehmerbegrenzung von ca. 180 Teilnehmern. Ob Zuschauer zugelassen werden können, hängt davon ab, ob uns dies von Behördenseite genehmigt wird.
  2. Eine Anreise wird frühestens ab Freitagnachmittag erfolgen können. Inwieweit eine Dokumentation der anwesenden Personen erfolgen muss, hängt von den Vorgaben der Genehmigung ab. Falls dies notwendig ist, erfolgt bei Anreise eine Eingangskontrolle mit Ausgabe von entsprechenden Bändern zur späteren Kontrolle.
  3. Unser Duschcontainer wird nicht aufgestellt, da hier besondere Hygienemaßnahmen erforderlich sind, die von uns kaum eingehalten werden können. Dies erscheint uns bei einem Zweitagesturnier jedoch auch nicht ganz so problematisch.
  4. Das Catering über den Tag verteilt wird sich auf den Imbisswagen beschränken, da dieser fremdvergeben ist und der Betreiber über die notwendigen Genehmigungen verfügt.
  5. Wir werden versuchen, selbst einen Kaffeestand zu betreiben und nach Möglichkeit auch bis Mittag Frühstücksbrötchen anbieten.
  6. Kaltgetränke werden nur in Flaschen ausgegeben, einen sog. Bierpils (auch zum Verweilen und Klönen) wird es nach dem derzeitigen Stand nicht geben.
  7. Das Festzelt wird nicht aufgestellt, die Abendveranstaltungen einschließlich Mitternachtstölt entfallen.
  8. Angeboten werden nur die Ovalbahnprüfungen, da sich die Abstandsregelungen an der Passbahn nur sehr schwierig einhalten lassen und für diese Prüfungen auch die Teilnehmerzahl eher gering ist. Leider können beim derzeitigen Zustand des Dressurvierecks auch keine Dressurprüfungen angeboten werden.
  9. Der Aufmarsch der Teilnehmer am Sonntag entfällt, da auch hier die Einhaltung der Abstandsregelungen schwierig wird.
  10. Sicherlich sind auch besondere Vorgaben einzuhalten, z. B. Anmeldung an der Meldestelle, Trainingszeiten, Anzahl der Reiter auf der Ovalbahn während der Trainingszeiten. Dies können wir jedoch nur kurzfristig vorgeben.

Wie Ihr seht, haben wir uns schon Gedanken gemacht, wie wir trotz Corona eine Turnierveranstaltung für Euch durchführen können. Natürlich sind wir auch auf Helfer angewiesen und würden Euch daher bitten, im Rahmen Eurer Möglichkeiten zur Verfügung zu stehen. Insbesondere für den Bereich der Getränke- und Frühstücksausgabe denken wir, dass es sinnvoll ist, wenn hier ein kleines Team die Betreuung übernimmt und nicht ein stetiger Wechsel erfolgt. Dies würde die Einhaltung der uns vorgegebenen Hygienemaßnahmen sicherlich deutlich vereinfachen. Also, wer jetzt schon Lust hat, meldet sich bitte bei unserem Logistikwart Andreas Müller (Telefon: 0177-7958464 oder E-Mail: logistigwart@ipn-roderath.de).

Das Zuchtwochenende soll auch wie bereits im vergangenen Jahr praktiziert, nur an einem Tag stattfinden. Da wir bisher die Versorgung der Teilnehmer und Besucher immer selbst übernommen haben, ist derzeit noch nicht absehbar, ob uns dies auch 2020 erlaubt wird. Wir denken aber, dass zumindest der Verkauf von Getränken in Flaschen durchaus machbar sein sollte; notfalls muss jeder sich selbst einen kleinen Snack mitbringen. Aber bis dahin vergehen noch einige Monate, so dass wir dem eher entspannt entgegensehen.

Eine wichtige Änderung gegenüber den Vorjahren wird es jedoch geben. Nach dem aktuellen Planungsstand ist nicht davon auszugehen, dass unser Dressurviereck bis dahin wieder in einem gefahrlos nutzbaren Zustand ist. Daher werden wir den Collectingring für die Vorstellung der Stuten und Fohlen nutzen müssen.

Da wir auch schon mehrfach auf die von Euch abzuleistenden Arbeitsstunden angesprochen wurden, hat der Vorstand unabhängig von der Durchführung der obigen Veranstaltungen beschossen, dass die Ableistung der Arbeitsstunden für das Jahr 2020 ausgesetzt wird. Wir würden uns aber trotzdem freuen, wenn Ihr uns bei den hoffentlich anstehenden Veranstaltungen unterstützen würdet. Keine Angst, die Arbeitsstunden gehen nicht verloren, sie werden auf das nächste Jahr gutgeschrieben. Der Eine oder Andere hat vielleicht auch schon „vorgearbeitet“, auch diese Stunden gehen nicht verloren und werden nach 2021 gutgeschrieben.

So zum Schluss noch eine Erklärung zur Nutzung unserer Reitanlage allgemein, da hier auch in den vergangenen Wochen vermehrt Fragen aufgekommen sind.
Die kostenfreie Nutzung der Anlage ist Vereinsmitgliedern vorbehalten. Dies war und wird auch so bleiben. Nichtmitglieder können zwar die Bahn nutzen, müssen aber entsprechend der Beitrags- und Gebührenordnung pro Tag und Pferd 5,00 € zahlen. Hier sind wir natürlich darauf angewiesen, dass diese Personen die Nutzung auch ordnungsgemäß melden und den entsprechenden Betrag zahlen, da wir die Anlage nicht täglich 24 Stunden kontrollieren können.

Wie bereits im Zusammenhang mit den Erläuterungen zu den zwei größeren Veranstaltungen angedeutet, gehen wir nicht davon aus, dass das Dressurviereck in diesem Jahr noch genutzt werden kann. Dies hängt damit zusammen, dass wir für die Sanierung der Außenumrandung des Dressurvierecks und den Neubau der Sanitäranlagen auf der Reitanlage über die Gemeinde Nettersheim eine Landesförderung beantragt haben. Nach Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim ist die Förderfähigkeit des

Antrages durch das Ministerium bestätigt und für das Jahr 2021 in Aussicht gestellt. Eine mit Einreichung des Förderantrages verbundene Beantragung des sog. vorzeitigen Baubeginns (d. h. bei Genehmigung kann mit den Arbeiten sofort begonnen werden) ist bisher noch nicht erfolgt. Sollten wir jetzt mit der Teilmaßnahme beginnen und den Auftrag zur Lieferung der entsprechenden Materialien erteilen, würde dies dazu führen, dass die gesamte Förderung und zwar auch die des Baus der Sanitäranlagen wegfällt. Der Vorstand ist der Auffassung, dass wir dies aus wirtschaftlichen Gründen in keinem Fall vertreten können und hofft, dass Ihr dies genauso seht; zumal das Dressurviereck nach unseren Erfahrungen in den vergangenen Jahren auch nicht so stark genutzt wurde, dass eine Bereitstellung zwingend erforderlich erscheint.